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Wann geht eine Mail zu?

Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist eine E-Mail in dem Moment zugegangen, in dem innerhalb der üblichen Geschäftszeiten diese auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht notwendig, dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, so der BGH in einer Entscheidung vom 06.01.2022 VII ZR 895/21.