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Wann ist man Bewerber?

Eine nicht ganz uninteressante Frage, bedenkt man, dass bei Benachteiligung von Bewerbern ein Entschädigungsanspruch entstehen kann.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 21.07.2022 - 2 Sa 21/22 - entschieden, dass jemand, der sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal ebay-Kleinanzeigen über die dortige Chat-Funktion bewirbt, als Bewerber einzustufen ist.

Es ist nicht erforderlich, dass weitere Unterlagen eingereicht werden.

Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen dem Kläger abgesagt, weil man „eine Dame als Sekretärin“ sucht. Konsequenz daraus war eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern!