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Was ist ein Trainer-Assistent?

Die Frage stellte sich das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung vom 05.09.2019, 15 Ta 2/19.

In der Sache ging es um die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht hat hier festgestellt, dass eine Tätigkeit als Trainer-Assistent in einem Sportverein sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit durchgeführt werden kann.

Wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, kann eine solche auch nicht allein aus der Bezeichnung „Trainer-Assistent“ oder „Co-Trainer“ hergeleitet werden.