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Was sind Freizeitausgleichansprüche?

Nach einer Entscheidung des LAG Hamm vom 24.03.2023, 1 Sa 1217/22 umfasst der Begriff ,,Freizeitausgleichsansprüche“ auch eventuelle Ansprüche von Arbeitnehmern auf Überstundenvergütung.

Wird also in einem gerichtlich protokollierten Vergleich, der die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer Kündigung zum Gegenstand hat, geregelt, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung sowie unter Anrechnung auf eventuell noch offene Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird, so sind auch Überstundenansprüche davon erfasst.