Bitte wählen Sie Ihre Sprache:
Der Absender. So zurecht das LAG Köln in einer Entscheidung vom 11.01.2022 - 4 Sa 315/21.
Den Absender einer E-Mail trifft die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist.
Es reicht auch nicht, wenn der Absender nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhalten hat.