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Whistleblowing

In Deutschland gab es bislang keine einheitliche Regelung für Whistleblowing, was allerdings durch das geplante Geschäftsgeheimnisgesetz nachgeholt werden soll.

Die EU hat sich nun auf die ersten EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern geeinigt, wenn diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Den Hinweisgebern sollen Repressalien wie Entlassung, Degradierung und Einschüchterung erspart bleiben, wenn sie Hinweise auf Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Ziel der Richtlinie sind Verstöße wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder aber Delikte im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen sowie die Produkt-Verkehrssicherheit, der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit sowie der Verbraucher- und Datenschutz.

Der Hinweisgeber soll nun die Wahl haben, ob er den Verstoß intern bei seinem Vorgesetzten meldet oder aber sich extern an zuständige Stelle wendet. Hierfür wird die EU eine eigene Behörde einrichten, die speziell zur Beratung, Hilfestellung und Anlaufstelle für Hinweise dienen soll.