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Zeugnisdatum

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist regelmäßig mit dem Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu versehen, nicht mit dem Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt wurde, so das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 27.03.2020, 7 Ta 200/19.