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Auch mittelbare Auswirkungen im Lockdown können einen Anspruch auf Mietanpassung auslösen!

So jedenfalls das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 18.02.2022, 2 O 138/21.

Voraussetzung ist, dass konkrete Angaben zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs sowie der Entwicklung in der Pandemie und allgemeiner finanzieller und wirtschaftlicher Verhältnisse des Betriebs vorgebracht werden.