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Auf neues Bankkonto hinweisen!

Wenn ein Vermieter mit einem schon bekannten Mieter einen Mietvertrag über eine neue Wohnung abschließt, so muss er ausdrücklich auf eine geänderte Bankverbindung hinweisen.

Dies soll insbesondere dann gelten, wenn dem Mieter erst über einem Monat nach Mietbeginn der Mietvertrag ausgehändigt wird.

Wenn der Mieter die Miete auf das alte Bankkonto überweist, so begründet dies kein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs, so jedenfalls das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 21.12.2021, 65 S 134/21.