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Berechtigtes Interesse an Untervermietung bei Unterbringung von Flüchtlingen?

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine haben sich viele ukrainische Mieter in Deutschland gefunden.

Dementsprechend ist es nur logisch, dass sich inzwischen auch die Gerichte damit befasst haben, beispielsweise das Amtsgericht München in einem Urteil vom 20.12.2022, 411 C 10539/22.

Geklagt hatte hier ein Mieter, der mit seinen beiden minderjährigen Kindern und einem Hund in einem ca. 240 m² großen Einfamilienhaus zur Miete wohnte. Er beabsichtigte, zwei ukrainische Flüchtlinge aufzunehmen und teilte diesen Wunsch seinen Vermietern im Mai 2020 mit. Beabsichtigt war, eine 73-jährige Frau und ihre Enkelin als Untermieterin aufzunehmen.

Die Vermieterin konnte sich nicht dazu durchringen, die Erlaubnis zu erteilen, sodass der Mieter schließlich Klage erhob.

Ohne Erfolg!

Das Amtsgericht München war der Auffassung, dass dem Mieter kein Anspruch auf die Untermieterlaubnis gemäß § 553 Abs. 1 BGB zusteht, weil das notwendige berechtigte Interesse an der Untervermietung nicht vorliege.

Das berechtigte Interesse könne ein wirtschaftliches oder persönliches Interesse sein. Seit Mietbeginn bis zur Aufnahme der Flüchtlinge habe sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers jedoch nichts geändert. Ein bloßer Wunsch, Flüchtlinge aufzunehmen, genügt hier nach Auffassung des Amtsgerichtes München nicht.

Die Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB sei nicht geschaffen worden, damit der Mieter die Interessen anderer Personen wahrnehmen kann.

Der Mieter hatte vor Gericht auch damit argumentiert, dass die 73-jährige Ukrainerin ihr im Haus und bei der Betreuung der Kinder und des Hundes helfe. Dies reicht nach Auffassung des Amtsgerichtes jedoch nicht aus, um das berechtigte Interesse zu begründen, da der Mieter nicht vorgetragen habe, dass er diese hierzu und erst nach Mietbeginn plötzlich benötig habe. Diese angedachte Hilfe sei jedenfalls nicht Grund für die Aufnahme der Flüchtlinge gewesen, spätere Entwicklungen könnten nicht rückwirkend Berücksichtigung finden!