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BGH: Bei pandemiebedingter Schließung von Geschäftsräumen besteht grundsätzlich Anspruch auf Mietminderung!

Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung zur pandemiebedingten Schließung von Geschäftsräumen getroffen, XII ZR 8/21.

Der BGH hat die Auffassung vertreten, dass Mieter gewerblich genutzter Räume Anspruch auf eine Anpassung der Miete haben, wobei allerdings immer sämtliche Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden müssen.

Hierzu zählen die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt und staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen.

Nach Auffassung des BGH sind sowohl Mieter als auch Vermieter durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie belastet, so dass keine Seite allein die Verantwortung trage.

Eine Fifty-fifty-Aufteilung der Miete ist nach Auffassung des BGH jedoch zu pauschal.