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Bundesgerichtshof: Vorbeugende Räumungsklage gerechtfertigt, wenn sich der Mieter weigert auszuziehen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2022 VIII ZB 58/21 ist eine sogenannte vorbeugende Räumungsklage gem. § 259 ZPO gerechtfertigt, wenn der wegen Eigenbedarfs gekündigte Wohnungsmieter ankündigt, nicht auszuziehen, wenn er keine Ersatzwohnung findet. Voraussetzung für eine solche Klage ist nicht, dass der Mieter die Wirksamkeit der Kündigung bestreitet.