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Darf ein Vermieter die Untervermietung verweigern?

Es kommt darauf an!

So jedenfalls das Amtsgericht München in einer Entscheidung vom 11.12.2019 - 425 C 4118/19.

Grundlage war die Klage eines Mieters, der seine Vermieterin auf Schadensersatz in Anspruch nahm, weil sie vermeintlich zu Unrecht die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers seiner Wohnung verweigert hatte.

Der Kläger wollte ein Zimmer für 400,00 € monatlich untervermieten und hatte seiner Vermieterin bereits eine Kandidatin genannt.

Nach seiner Auskunft handelte es sich um eine Hausfrau im Alter von ca. 50 - 55 Jahren mit festem Einkommen. Den Namen und die Adresse teilte er ihr ebenfalls mit und war auch bereit, eine Kopie ihres Personalausweises vorzulegen.

Dies änderte nichts daran, dass die Vermieterin zu einer Untervermietung nicht bereit war, sodass es zum Klagverfahren kam.

Im Ergebnis hat das Amtsgericht München die Klage abgewiesen!

Ein Vermieter - so das Amtsgericht München - kann die Zustimmung zu einer Untervermietung an einen Dritten verweigern, wenn ihm ausreichende Informationen über den Untermieter nicht übermittelt werden.

Grundsätzlich sind dem Vermieter nicht nur der Name, sondern auch das Geburtsdatum, die letzte Anschrift sowie die ausgeübte berufliche Tätigkeit des potenziellen Untermieters mitzuteilen. Dies war hier nicht der Fall, sodass die Vermieterin ihre Vermieterin ihre Zustimmung zu Recht verweigert hat. Das Amtsgericht hat dabei nicht verkannt, dass der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten hatte, da er wegen seiner beruflichen Situation einen weiteren Wohnsitz in Baden-Württemberg nehmen musste und nur ein Zimmer untervermietet werden sollte.

Allerdings muss ein Vermieter in der Lage sein, die Argumente der Mieterseite zu prüfen.

Nachdem im Rahmen der Beweisaufnahme die potenzielle Untermieterin angab, dass für das benötigte Zimmer von höchstens 300,00 € Miete gesprochen worden sei, wies das Gericht die Klage ab, auch weil der Kläger hier offenbar nicht ganz die Wahrheit gesagt hatte.