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"Frohes Neues"

Der Bundestag hat am 29.11.2018 neue Regelungen im Zusammenhang mit der Miethöhe beschlossen.

 

Danach sollen Mieter das Recht haben, schon bei Begründung des Mietverhältnisses zu erfahren, ob sich der Vermieter auf eine Ausnahme hinsichtlich der Miethöhe berufen
möchte.

 

Erscheint dem Mieter die Miete zu hoch, so muss er dies zukünftig nur noch rügen.

 

Weiter sieht der Entwurf eine Änderung vor, die sich für Vermieter auswirken wird. Der
Umlagesatz für Modernisierungen soll künftig zunächst für 5 Jahre von 11 auf 8 % abgesenkt werden, weiterhin wird zum Schutz vor dem sogenannten Herausmodernisieren ein Ordnungswidrigkeitentatbestand über die Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise in das Wirtschaftsstrafgesetz integriert.