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Grenzüberschreitende Wärmedämmung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.11.2021, V ZR 115/20, dürfte nicht unerhebliche Auswirkungen haben.

Der Bundesgerichtshof hat hier entschieden, dass landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.