?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Katzennetze

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 24.09.2020, 18 C 336/19, haben Katzen haltende Mieter einen Anspruch auf Anbringung eines Katzennetzes am Balkon. Dies gilt jedenfalls dann, wenn dies ohne Eingriff in die Bausubstanz geschehen kann und der Vermieter Netze an anderen Balkonen duldet.

Eine solche Maßnahme ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters umfasst.