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Kinderlärm und Kündigung

Wieviel Kinderlärm muss man tolerieren?

Diese Frage beschäftigt nicht nur viele Vermieter, sondern auch viele Gerichte.

Darunter das Landgericht Berlin mit einem Beschluss vom 30.07.2021, 65 S 104/21.

Die Mieter einer Wohnung in Berlin hatten den Hausfrieden durch Lärmbelästigungen zwischen Oktober 2018 und März 2019 massiv gestört. In den Ruhezeiten ab 22 Uhr verursachten die Kinder der Mieter laute Streitereien, Geschrei, Gebrüll und Türenknallen.

Wiederholte Abmahnungen führten letztendlich nicht zu einer Änderung des Verhaltens, so dass den Mietern fristlos und fristgerecht gekündigt wurde.

Naturgemäß weigerten sich die Mieter, die Kündigung zu akzeptieren, so dass es zu einem Gerichtsverfahren kam.

Nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln, das in der ersten Instanz mit der Angelegenheit befasst war, war die fristlose Kündigung wirksam, weil die Mieter ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf andere Mieter nicht unerheblich verletzt hatten.

Kinderlärm kann nach Auffassung des Gerichts auch in Ruhezeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden, allerdings müssen die Mitmieter permanente Lärmbelästigungen bzw. sich ständig wiederholenden Kinderlärm zu Ruhezeiten nicht hinnehmen.

Die Mieter legten Berufung ein, allerdings ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin war die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Neukölln rechtlich nicht zu beanstanden.

Die klagenden Mieter haben ihre mietvertraglichen Pflichten verletzt, indem sie entgegen jedem nachbarlichen Rücksichtnahmegebot erhebliche Lärmbelästigungen verschuldet haben. Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung hat das Gericht jedenfalls die ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB als wirksam erachtet.

Das Gericht hat dabei betont, dass Kinderlärm grundsätzlich privilegiert sei. Das Toleranzgebot der Gesellschaft gegenüber Kinderlärm hat allerdings Grenzen, nämlich dort, wo nächtliche Ruhezeiten durch die Einwirkung Erwachsener eingehalten werden können. Unterlassen die erwachsenen Mieter diese Einwirkung, so kann deswegen rechtmäßig gekündigt werden.