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Kündigungsschutzklausel im Mietrecht

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2018, VIII ZR 109/18, kann eine im Rahmen einer Immobilienveräußerung verwendete Kündigungsschutzklausel eines Vermieters eigene Schutzrechte des Mieters begründen.

 

Wenn im Kaufvertrag Bestimmungen enthalten sind, die zu einem lebenslangen Wohnrecht des Mieters führen, so handelt es sich um einen sogenannten echten Vertrag zu Gunsten Dritter, der den Mietern der betreffenden Wohnung eigene Rechte gegenüber dem Käufer als neuen Vermieter einräumt und eine von den neuen Eigentümern ausgesprochene Kündigung ausschließen kann.