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Mietenspiegel

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.08.2019, VIII ZR 255/18, kann ein Vermieter zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nicht auf den Mietspiegel der erheblich größeren Nachbargemeinde Bezug nehmen. Eine Mieterhöhung lässt sich nur durchsetzen, wenn beide Gemeinden nach verschiedenen Kriterien miteinander vergleichbar sind, so dass sich eine pauschale Anwendung verbietet.