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Mieter haben kein Widerrufsrecht!

Der Bundesgerichthof hat in einer Entscheidung vom 17.10.2018, VIII ZR 94/17, klargestellt, dass Mieter kein Widerrufsrecht haben, wenn es darum geht, eine einmal zugestimmte Mieterhöhung zu widerrufen.

 

Das Widerrufsrecht aus § 312 Abs. 4 Satz 1 BGB soll Fehlentscheidungen aufgrund der Gefahr psychischen Drucks sowie dem typischerweise bestehenden Informationsdefizit des Mieters begegnen. Eine solche Situation ist angesichts der Bestimmungen zum Schutz des Mieters im Mieterhöhungsverfahren nicht gegeben.