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Mietvertrag und Stellplatzvertrag separat

Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Mietvertrag über Wohnraum und ein Stellplatzvertrag als Einheit zu betrachten sind.

Nein, so jedenfalls der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 14.12.2021, VIII ZR 94/20.

Wenn zwei separate schriftliche Mietverträge über eine Wohnung und einen Stellplatz vorliegen, so spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass beide Verträge rechtlich selbstständig sind.

Auch die Tatsache, dass der Stellplatz auf demselben Grundstück liegt, wie die Wohnung, widerlegt diese Vermutung nicht, es sei denn, der Stellplatzmietvertrag nimmt Bezug auf den Wohnraummietvertrag und die Kündigungsmöglichkeiten sind gleich.