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Müssen Mieter für Hausmeisternotdienste zahlen?x

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.12.2019, VIII ZR 62/19, verneint.

Im entschiedenen Fall hatte der Hausmeister Geld für eventuelle Noteinsätze außerhalb der Geschäftszeiten erhalten.

Insgesamt belief sich die so genannte Notdienstpauschale in der Nebenkostenabrechnung auf ca. € 1.200,00.

Die Mieter im Hause weigerten sich jedoch diesen Anteil zu zahlen, so dass sie von ihrem Vermieter verklagt wurden.

Der Bundesgerichtshof hat, anders als die meisten Gerichte bislang, die Auffassung vertreten, dass diese Kosten nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hat hier jedoch klargestellt, dass mit einer solchen Notdienstpauschale Tätigkeiten abgegolten werden, die der Grundstücksverwaltung und nicht dem Sicherheits- oder Ordnungsbereich zuzuordnen sind.