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Muffig und Modrig

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.10.2019, V ZR 4/19, kann es einen Sachmangel darstellen, wenn es aufgrund von Kellerfeuchtigkeit im Haus zu einem muffigen bzw. modrig feuchten Geruch kommt.

Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls, sodass es immer darauf ankommt, welches Baujahr das Haus hat und welcher für das Gebäudealter und die Art der vorhandenen Kellerkonstruktion bautypische Zustand herrscht.

Nach Meinung des BGH ist aber im allgemeinem von einem Sachmangel auszugehen, wenn bedingt durch die Feuchtigkeit im Keller ein muffiger bzw. modrig feuchter Geruch durch die übrigen Bereiche des Hauses zieht, der auch von Besuchern beim Öffnen der Tür sofort wahrgenommen wird.