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Muss ein Verkäufer einer Immobilie auf die Kündigung der Gebäudeversicherung hinweisen?

Wohl nicht, so jedenfalls der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 20.03.2020, V ZR 61/19!

Nach dieser Entscheidung muss ein Verkäufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Gebäudeversicherung nicht besteht. Er muss auch nicht über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs obliegt es dem Käufer, rechtzeitig abzuklären, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht und zwar unabhängig davon, ob der Abschluss einer solchen Versicherung üblich ist.