?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17 - klargestellt, dass ein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen einer Beschädigung der Mietsache keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter voraussetzt.

Dies gilt jedoch nicht für die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen.