?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Sind Mieterabfindungen abzugsfähige Werbungskosten?

Nein, so jedenfalls das Finanzgericht Münster in einer Entscheidung vom 12.11.2021, 4 K 1941/20 F.

Geklagt hatte eine GbR, die eine denkmalgeschützte Immobilie mit vier Wohnungen für € 1,2 Mio. erworben hatte. In den folgenden Jahren renovierte sie für € 615.000, Mieterabfindungen schlugen mit insgesamt € 35.000 zu Buche.

Die Klägerin wollte dies nun als sofort abzugsfähige Werbungskosten geltend machen, das Finanzamt sah dies jedoch anders und behandelte diese Summe als anschaffungsnahe Herstellungskosten.

Damit war die Klägerin nicht einverstanden und nahm die Hilfe des Finanzgerichts Münster in Anspruch.

Das Finanzgericht schloss sich der Auffassung des Finanzamtes an, Mieterabfindungen sind nach dieser Entscheidung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln.