?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Sterben als vertragsgemäßer Gebrauch

Einen etwas außergewöhnlichen Fall hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg am 24.11.2020, 15 C 59/20, entschieden.

Die Mieterin einer Wohnung verstarb, der Leichnam wurde erst nach einigen Tagen gefunden.

Im Anschluss ließ die Vermieterin die Wohnung reinigen und das Laminat neu verlegen, hier entstanden insgesamt Kosten von ca. € 3.000,00.

Die Erben der verstorbenen Mieterin wandten sich schließlich an die Vermieterin und forderten sie auf, die Mietkaution von € 2.000,00 auszuzahlen. Dies verweigerte die Vermieterin jedoch mit der Begründung, dass aufgrund der entstandenen Reinigungskosten und der Kosten für das Laminat die Kaution vollständig in Anspruch genommen worden sei.

Die Erben sahen dies nicht ein und erhoben Klage.

Mit Erfolg!

Das Amtsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Vermieterin zur Auszahlung der Mietkaution.

Das Versterben eines Mieters in der Wohnung gehört nach Meinung des Amtsgerichts zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das Sterben wie auch die Beeinträchtigung der Wohnung als Folge des Versterbens stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar.