Bitte wählen Sie Ihre Sprache:
Wenn ein Wohnungsmieter zwei Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen herumlaufen lässt, obwohl dies in der Hausordnung ausdrücklich verboten ist, so liegt eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten vor, insbesondere wenn dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fortgesetzt wird.
In einem solchen Fall kann dem Mieter fristlos gekündigt werden, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 02.01.2020, VIII ZR 328/19.