?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Was darf ein Vermieter pfänden?

Wenn Mieten nicht gezahlt werden, kommt es häufig zum Prozess und schließlich auch zur Zwangsvollstreckung.

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 06. Dezember 2017, XII ZR 95/16, einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem ein gewerbliches Mietverhältnis seitens des Insolvenzverwalters der ursprünglichen Mieterin gekündigt wurde. Die nun klagende Vermieterin hatte noch Forderungen aus dem Mietverhältnis in fünfstelliger Höhe.

Zwar gab es hier diverse insolvenzrechtliche Besonderheiten, dennoch ging es letztendlich um die Frage, ob auch auf dem Mietgrundstück abgestellte Kraftfahrzeuge der Mieterseite vom Vermieterpfandrecht umfasst sind.

Dies hat der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung bejaht. Grundsätzlich gehören auch die regelmäßig auf einem Mietgrundstück abgestellten Kraftfahrzeuge zum Vermieter-pfandrecht, das erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt vom Mietgrundstück entfernt wird, sei es auch nur vorübergehend. Es entsteht allerdings neu, wenn dieses Fahrzeug später auf dem Grundstück abgestellt wird. Der hier einschlägige § 562 a BGB differenziert eben nicht danach, ob die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen auf Dauer oder nur vorübergehend weggeschafft werden. Für eine andere Interpretation der Regelung bietet das Gesetz keinerlei Hinweise.