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Was tun, wenn die Hecke nicht zurückgeschnitten wird?

Hecken und Zäune sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten, so auch in einem Verfahren, das bis zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ging, das mit Beschluss vom 24.03.2023, 26 W 1/23, sich darüber Gedanken machen musste, was eigentlich passiert, wenn ein Nachbar zum Rückschnitt von Hecken verpflichtet wird, dies jedoch nicht umsetzt.

Hier hatte sich die Klägerin im Rahmen eines Vergleiches verpflichtet, eine Bepflanzung auf ihrer Seite auf eine Höhe von 2,50 m zu kürzen und auch nicht höher werden zu lassen.

Die Beklagten waren der Auffassung, dass die Klägerin diese Verpflichtung jedoch nicht eingehalten hatte und beantragten daher die Festsetzung eines sogenannten Zwangsgeldes, um den Rückschnitt durch die Klägerin zu erzwingen. Hilfsweise beantragten sie eine sogenannte Zwangshaft.

Das Landgericht kam diesem Antrag nach und verhängte ein Zwangsgeld in Höhe von € 500,00, ersatzweise, sollte diese Summe nicht eingetrieben werden können, einen Tag Zwangshaft.

Die Klägerin legte flugs Beschwerde ein und hatte damit vor dem Oberlandesgereicht Frankfurt am Main Erfolg.

Das OLG vertrat die Auffassung, dass die Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung der Verpflichtung aus dem Vergleich rechtswidrig sei!

Die Zwangsvollstreckung aus dem abgeschlossenen Vergleich beziehe sich nämlich nicht auf eine sogenannte nicht vertretbare Handlung, da der Rückschnitt der Bepflanzung nicht durch die Klägerin persönlich durchgeführt werden müsste, sondern auch durch Dritte erfolgen könne.

Dies ist eine sogenannte vertretbare Handlung. Für die Beklagten sei es sowohl juristisch als auch kaufmännisch ohne jede Relevanz, wer diese Arbeiten vornimmt.

Somit könnten die Beklagten beantragen, ermächtigt zu werden, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu ergreifen und zwar unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Grenzen.

Soweit die Vornahme der Arbeiten das Betreten des Grundstückes der Klägerin erforderlich machen, müssten die Beklagten eine entsprechende Duldungsverpflichtung erwirken.

Diese Entscheidung zeigt eindrücklich, dass es in der Regel für alle Beteiligten sinnvoller ist, sich zu verständigen, bevor man Zeit, Geld und Nerven in einem solchen Rechtsstreit investiert.