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Werden Wohnungseigentümer zur Zahlung von privaten E-Ladestationen gezwungen?

Nahezu täglich kann man die Themen Klimawandel und E-Mobilität in den Medien verfolgen. Zumindest das Thema E-Mobilität wird wohl nun auch häufig für Ärger in den Wohnungseigentümergemeinschaften sorgen.

Glaubt man Eingeweihten, dann plant das Bundesjustizministerium eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahre 1951. Im Jahre 2020 könnten diese neue Regelungen dann in Kraft treten, unter anderem soll es zukünftig einen Rechtsanspruch auf eine private E-Ladestation sowie auf einen barrierefreien Zugang und auf Einbruchschutz geben.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung Wohnungseigentum „zukunftsfest und praktikabel“ machen möchte. Dass das Wohnungseigentumsrecht derzeit praktikabel ist, kann man nicht unbedingt behaupten. Allerdings hat die ursprüngliche Gesetzesversion grundsätzlich ein Einstimmigkeitsprinzip vorgesehen, das inzwischen so nicht mehr Gültigkeit hat.

Zukünftig soll jeder Mieter ein Recht darauf haben, dass in einer Garage oder Tiefgarage eine E-Ladestation errichtet wird. Die dafür anfallenden Kosten soll dann der jeweilige Mieter selbst übernehmen.

Es ist dann Sache des Vermieters, den Plan seines Mieters in die Eigentümergemeinschaft einzubringen und sich die notwendige Zustimmung einzuholen. Wenn sich der Vermieter weigert, ist der Mieter auf eine Klage angewiesen, verweigert sich die Eigentümerversammlung, so muss der Eigentümer gegen diese vorgehen.

Ähnliche Mieterrechte sollen offenbar auch hinsichtlich Aufzügen und Einbruchschutz in Kraft treten. Nicht ganz klar ist, was weiterhin im Wohnungseigentumsrecht geplant ist. Es sollen „objektiv vernünftige Maßnahmen“ eingeführt werden, die „aus Sicht eines vernünftigen und wirtschaftlich denkenden Eigentümers sinnvoll“ sind. Geplant ist offenbar die Mehrheitsverhältnisse zu ändern, so dass in der Eigentümerversammlung eine einfache Mehrheit der Abstimmenden ausreicht, die Kosten sollen alle Eigentümer tragen. Außerdem soll die Wohnungseigentümerversammlung quasi digitalisiert werden, so dass ein Votum beispielsweise auch über eine WhatsApp-Gruppe abgegeben werden könnte.