?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Werkvertragsrecht ist nicht Mietrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10.05.2022, VIII ZR 277/20 entschieden, dass ein Vermieter fiktiven Schadenersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangen kann.

Der BGH hat dabei betont, dass die Rechtslage im Werkvertragsrecht nicht auf das Mietrecht im Rahmen eines beendigten Mietverhältnisses übertragen werden kann.