?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Zur Wirksamkeit von Maklerverträgen

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020, I ZR 40/19, kann einem Immobilienmakler in den allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf 6 Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden, der sich automatisch um die 3 weitere Monate verlängert, wenn er nicht binnen einer Frist von 4 Wochen gekündigt wird. 

Allerdings kann eine solche Regelung über die automatische Verlängerung eines Maklervertrags bei unterbliebener Kündigung unwirksam sein, wenn sich das Erfordernis der Einheit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen lediglich aus einer der Anlagen zum Formularvertrag ergibt.