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Zustimmung zur Mieterhöhung

Wenn ein Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zustimmt, kommt eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung zustande. Dies gilt auch, wenn das Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist.

Wenn Basis für das Mieterhöhungsverlangen eine falsche Wohnungsgröße ist, bleibt die vereinbarte Mieterhöhung weiter bestehen, wenn diese auch unter Beachtung der tatsächlichen Wohnfläche verlangt werden könnte, so der Bundesgerichshof in einer Entscheidung vom 11.12.2019, VIII ZR 234/18.