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Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17 - eine Entscheidung getroffen, die für Eheleute von Bedeutung ist.
Danach kann ein Ehegatte die auf seinen Partner laufende Vollkasko-Versicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen!
Grund hierfür ist, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hier ein sogenanntes Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs im Sinne des § 1357 BGB vorliegt. Danach ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.