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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsausgleich

Der Bundesgerichtshof hat am 26.05.2020 die so genannte externe Teilung von Betriebsrenten nach einer Ehescheidung zwar nicht verfassungsrechtlich beanstandet, dennoch müssen die Familiengerichte zukünftig die Vorschrift des § 17 des Versorgungsausgleichsgesetzes verfassungskonform auslegen.

Was dies im Einzelnen bedeutet, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass vermehrt Arbeit auf die Familiengerichte zukommen wird, da sie zukünftig für eine „faire Berechnung der Ansprüche“ zu sorgen haben.

Es wird zu beachten sein, dass das Bundesverfassungsgericht Verluste von maximal 10 % als vertretbare Obergrenze vorsieht. Diese Verluste entstehen bei der Übertragung auf Versorgungsträger wegen der Zinsentwicklung der letzten Jahre.