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Hochzeit fällt wegen Corona aus, Brautpaar kann Saalmiete zurückfordern

Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil vom 21.01.2021, 125 C 379/20, über einen inzwischen häufigen Fall entschieden.

Brautleute hatten eine Veranstaltungseinrichtung verklagt, die sie für ihre Hochzeitsfeier gebucht hatten. Einen Teil der Gesamtsumme hatten sie angezahlt.

Nach Beginn der Pandemie war diese Hochzeitsfeier öffentlich-rechtlich untersagt worden.

Sie klagten nunmehr vor dem Amtsgericht Köln und zwar erfolgreich.

Nach Auffassung des Gerichts macht es keinen Unterschied, ob ein Hochzeitspaar während der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung oder aus sonstigen Gründen nicht zur Feier erschienen wäre.

Ein evtl. Ausbleiben des Brautpaars lässt die vertraglichen Pflichten des Betreibers einer Veranstaltungshalle unberührt, seine diesbezüglichen Leistungen wie vereinbart anzubieten. Ist ihm dies unmöglich, so entfällt die Zahlungsverpflichtung der Brautleute.