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Scheidung und Mietvertrag

Nicht ganz selten ist der Fall, dass Eheleute sich scheiden lassen wollen, ein Ehepartner aus der Wohnung auszieht und gern aus der Verpflichtung zur Mietzahlung entlassen werden möchte.

Häufig ist auch, dass der andere Ehepartner diese Zustimmung nicht erteilt, aus welchen Gründen auch immer.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung vom 29.03.2021, 13 UF 2/21, die Ehefrau in diesem Verfahren zur Zustimmung zur Kündigung verurteilt und damit begründet, dass nach Ablauf des Trennungsjahres das Interesse des Ehemannes überwiegt, aus dem Mietvertragsverhältnis entlassen zu werden.