?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Beweislast bei Hygieneverstoß im Krankenhaus

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 18.02.2020, 6 ZR 280/19, mit der Frage auseinander zu setzen gehabt, wer im Falle eines Hygieneverstoßes im Krankenhaus was beweisen muss.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs wird die so genannte sekundäre Darlegungslast des Krankenhauses ausgelöst, wenn die Darlegung des Konfliktstoffs durch den Patienten in den geltenden maßvollen Anforderungen genügt und die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens der Behandlungsseite aufgrund der Folgen vorliegt. Es ist daher dem Krankenhaus möglich und zumutbar, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Bei der Behandlung eines Hygieneverstoßes wird dies regelmäßig der Fall sein.