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Kein Schmerzensgeld für psychische Belastung eines Kindergartenkindes durch häusliche Quarantäne

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bemerken nun auch die Gerichte.

Das Landgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 26.10.2021, 5 O 117/21, festgestellt, dass eine häusliche Quarantäne bei einem Kindergartenkind zur psychischen Belastung führen kann.

Allerdings liegt keine Amtspflichtverletzung und somit auch kein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld vor, wenn die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamts auf einer gesetzmäßigen Ermächtigungsgrundlage beruht, die Voraussetzungen für ihren Erlass vorliegen und keine Ermessensfehler der Behörde ersichtlich sind.

Geklagt hatte hier ein 3-jähriges Kind, das wegen eines positiv getesteten anderen Kindergartenkindes in derselben Gruppe etwa zwei Wochen in häuslicher Quarantäne war.

Die Eltern waren der Auffassung, dass ihr Kind während der Isolation immer aggressiver geworden sei und unter Schlafstörungen gelitten habe, so dass der Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung bestehe.

Sie hatten eine Klage auf Zahlung von € 3.000,00 Schmerzensgeld eingereicht.