?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Unlautere Werbung

Eine zu Werbezwecken vorgenommene Bezeichnung eines Zahnarztes als ,,Kieferorthopäde“ ohne eine strukturierte Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der entsprechenden Zahnärztekammer zum Facharzt für Orthopädie stellt eine irreführende geschäftliche Handlung dar, so das Landgericht Kiel in einem Urteil vom 30.07.2019, Az.: 15 HKO 1/19.