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Altersgrenze diskriminiert Schiedsrichter

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 25.01.2023 -2-16 O 22/21 eine viel diskutierte Entscheidung getroffen.

Beklagt war der DFB und zwar von einem Profischiedsrichter, der, nachdem er 47 Jahre alt geworden war, vom DFB nicht mehr in die Schiedsrichterliste aufgenommen wurde.

Dies sah der Schiedsrichter nicht ein und verlangte eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und machte außerdem potentiellen Verdienstausfall geltend wie auch die Feststellung, dass der DFB künftige Schäden zu ersetzen habe.

Die Klage war teilweise erfolgreich, die Schiedsrichter erhielt eine Entschädigung in Höhe von € 48.500,00 wegen Diskriminierung aufgrund seines Alters nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen.

Zwar war hier eine Altersgrenze nicht schriftlich fixiert worden, dennoch wurde eine Altersgrenze von 47 Jahren ständig praktiziert und auch öffentlich kommuniziert.

Dies sah das Landgericht Frankfurt am Main als willkürlich an. In seiner Entscheidung hat das Landgericht angeregt, die Tauglichkeit von Berufsschiedsrichtern in einem an Leistungskriterien orientierten transparenten Bewerbungsverfahren festzustellen und adäquate und ggf. wiederholte Leistungstests und Nachweise zu fordern. Erfolglos blieb der Schiedsrichter mit seiner Schadenersatzklage aufgrund des Verdienstausfalls, weil das Gericht der Auffassung war, dass der Kläger nicht hinreichend dargelegt hat, dass er ohne die Altersgrenze tatsächlich berücksichtigt worden wäre.

Es bleibt abzuwarten, ob gegen diese Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden wird.