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Wenn ein Verein mit einem Trainer im Falle des Aufstiegs die Zahlung von Prämie sowie eine Gehaltserhöhung vereinbart, so stehen diese Zahlungen dem Trainer auch dann zu, wenn er zum Zeitpunkt des Aufstiegs vom Verein von der Arbeitsleistung freigestellt wäre, vgl. ArbG Krefeld vom 07.02.2019, 1 Ca 1955/18.