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Fußball und Schmerzensgeld

Die bisherige Rechtsprechung bestätigt hat eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal vom 14.12.2020, 5 O 57/19.

Danach hat ein Amateuerfußballspieler nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Gegenspieler, wenn er im Rahmen des Spiels gefoult wird und sich dabei verletzt.

Der Gefaulte muss nachweisen, dass der Gegner eine grobfahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat, da Fußball ein Kampfspiel ist, bei dem es beim Kampf um den Ball gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen kommen kann.

Im entschiedenen Fall hat das Gericht sage und schreibe 14 Zeugen gehört, dennoch konnte der Kläger ein grobes, unentschuldbares Foul nicht beweisen.