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Meniskusschaden als Berufskrankheit bei Handballer anerkannt!

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung vom 19.04.2021, Aktenzeichen L 8 U 1828/19, eine schwere Knieverletzung eines Ex-Profihandballers als Berufskrankheit anerkannt.

Der Kläger hatte 14 Jahre lang in der Bundesliga gespielt, 2004 hatte er erstmals eine Schädigung des Innenmeniskus erlitten. Anschließend spielte er mehr als 10 Jahre weiter Handball und wollte nach Abschluss seiner Karriere von der Berufsgenossenschaft seine körperliche Schädigung als Berufskrankheit einstufen lassen.

Die Berufsgenossenschaft lehnte dies jedoch ab und begründete dies damit, dass die jährlichen Trainings- und Wettkampfzeiten dafür zu gering gewesen seien.

Nach Auffassung der Berufsgenossenschaft müsste man die belastende Tätigkeit mindestens zwei Jahre lang in Vollzeit ausgeübt haben und zwar mindestens 3.200 Stunden lang. Der Kläger habe aber pro Woche nur rund ca. 20 Stunden gearbeitet und damit weniger als die erforderlichen 1.600 Stunden im Jahr.

Das Sozialgericht Reutlingen sah dies ähnlich, das Landessozialgericht Stuttgart allerdings völlig anders.

Es gäbe keine Rechtsgrundlage dafür, die geringere Dauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der 8-stündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitnehmer in Relation zu setzen.

Eine Mindestbelastungsdauer von 3.200 Stunden entbehrt sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage!

Gerade bei Handballern würden die Kniegelenke durch schnelle Richtungsänderungen bei hohem Tempo häufig auch mit unkontrolliertem Aufkommen auf dem Hallenboden bei Sprungwürfen überdurchschnittlich belastet.

Eine relevante Vorschädigung habe auch nicht vorgelegen. Es spiele auch keine Rolle, dass der Kläger bereits als Kind Handball gespielt habe und sämtliche Jugendmannschaften durchlaufen habe.