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Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 08.12.2021, B 2 U 12/20 R, ist ein Profifußballverein nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft hat.