?
X

Bitte wählen Sie Ihre Sprache:

X

Punktabzug wegen Pyrotechnik

Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 20.03.2019, 2-06 O 420/18, eine nicht unwichtige Entscheidung getroffen.

Geklagt hatte der SV Waldhof Mannheim, dem aufgrund von pyrotechnischen Aktionen der Fans, die bei einer Begegnung kurz vor Spielende zum Spielabbruch führten, 3 Punkte abgezogen werden sollten.

Dies sah der SV Waldhof Mannheim nicht ein und klagte erfolgreich.

Das Landgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass zwar der DFB grundsätzlich befugt sei, Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, so z.B. auch einen Punktabzug.

Ein Punktabzug ist in der Regel aber nur gerechtfertigt, wenn er dazu dient, einen unberechtigten oder in sonstiger Weise unfair erlangten Vorteil wieder rückgängig zu machen. Hier war es jedoch so, dass der SV Waldhof Mannheim in beiden von pyrotechnischen Ausfällen begleiteten Relegationsspielen keine Punkte erlangt hat, so dass ein Punktabzug die Punkteverteilung in diesem Spiel nicht korrigiert, sondern als Maßnahme außerhalb der Grenzen des Fair Play-Gedankens wirkt.