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Regeln für UEFA Nachwuchsspieler teilweise rechtswidrig

Vermutlich wird die UEFA ihre Regelungen für Nachwuchsspieler überarbeiten müssen, da ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes der Meinung ist, dass diese mit EU-Recht nicht zu vereinbaren sind.

Er hat hier eine mittelbare Diskriminierung Staatsangehöriger anderer Mitgliedsstaaten angenommen.

Hintergrund ist, dass laut UEFA Spieler Nachwuchsspieler sind, wenn sie unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit mindestens 3 Jahre lang im Alter zwischen 15 und 21 Jahren von ihrem Verein oder einem anderen Verein in derselben nationalen Liga ausgebildet wurden. Vereine müssen bei Clubwettbewerben der UEFA eine bestimmte Anzahl von Nachwuchsspielern in der Mandantschaft haben.

Der Generalanwalt hat nunmehr darauf hingewiesen, dass je jünger ein Spieler sei, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er seinen Wohnsitz an seinem Herkunftsort habe. Wenn Nachwuchsspieler aus den eigenen oder einem anderen Verein aus derselben nationalen Liga stammen müssten, sei es zwangsläufig so, dass Spieler aus anderen EU-Staaten durch die Regelung beeinträchtigt würden.