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Reglement für Spielervermittler des DFB teilweise unwirksam

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30.11.2021, 11 U 172/19, sind einige Regelungen des DFB Reglements für Spielervermittler (RfSV) unwirksam.

Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung der Spielervermittler, sich allen Regelungen der FIFA und des DFB zu unterwerfen und das Verbot der prozentualen Beteiligung des Spielervermittlers an einem Weitertransfer bei bestimmten Vertragskonstellationen.