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Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer

Das Arbeitsgericht Verden hat in einer Entscheidung vom 15.01.2019, 2 Ca 227/18, einen Fall entschieden, in dem der Kläger Schiedsrichter in der 3. Fußball Bundesliga war.

Nachdem er sein letztes Spiel im Mai 2018 absolviert hatte, hatte ihn der Deutsche Fußballbund nicht auf der DFB-Liste für den Schiedsrichterelitebereich geführt.

Mit seiner Befristungskontrollklage wollte er erreichen, dass festgestellt wird, dass ein unbefristeter Vertrag besteht.

Das Arbeitsgericht Verden hat seine Klage jedoch abgewiesen, weil es der Auffassung war, dass es bereits an einer Arbeitnehmer-Eigenschaft des Schiedsrichters im Verhältnis zum DFB fehlt. Schiedsrichter werden nicht in den Betrieb des DFB eingegliedert und sind auch nicht von dessen Weisung abhängig.